Familienrecht

Zum Familienrecht gehören unter anderem die bei einer Trennung oder einer Scheidung von Ehepaaren/Partnern auftauchenden Probleme. Hier finden Sie einige Erläuterungen zum Vorgehen bei einer geplanten Trennung oder Scheidung und zu Unterhaltsproblemen.

Die Verteilung des Vermögens erfolgt unter dem Begriff Zugewinnausgleich nach den gesetzlichen Regeln des ehelichen Güterrechts in §§ 1361 ff. BGB oder auch nach Maßgabe eines Ehevertrages.

Auch der Umgang mit den Kindern, das Umgangsrecht, ist zu regeln, entweder einvernehmlich vorab oder auch mit einer gerichtlichen Entscheidung.

Das Sorgerecht für Kinder steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu. Auch im Fall einer Scheidung ändert sich daran nichts, außer es bestehen gewichtige Gründe, dies zu ändern. Dann müsste ein entsprechender Antrag zur Übertragung des Sorgerechts gestellt werden.

 

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