Kosten
Grundsätzlich sind die Kosten in Zivilverfahren, beispielsweise in Scheidungsverfahren oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, abhängig vom Gegenstandswert. Die Kosten für ein Gerichtsverfahren können Sie mit den im Internet verfügbaren Prozesskostenrechnern berechnen. Weitere Hinweise zu den Kosten können Sie unter Familienrecht zur Scheidung und unter Arbeitsrecht nachlesen.
Sind Sie arbeitslos oder haben nur ein geringes Einkommen und müssen sich gegen unberechtigte Ansprüche wehren oder Ihr Recht durchsetzen ? Dann besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe zu erhalten.
Auch bei der Antragstellung hierfür bin ich Ihnen gerne behilflich.
Wird vom Gericht Verfahrenskostenhilfe verweigert, kann hiergegen Rechtsmittel/Beschwerde eingelegt werden. Ein Beispiel für ein erfolgreiches Beschwerdeverfahren finden Sie hier:
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=021694
Näheres zur Beratungshilfe, die für eine Beratung und Schreiben/Besprechungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Betracht kommt, finden Sie unter dem entsprechenden Punkt auf der Startseite.
Die Bundesregierung wollte immer wieder bei der Prozess-/Verfahrenskosten- und Beratungshilfe kräftig sparen. Während sich in anderen Ländern die Kosten pro Kopf auf jährlich 21,15 € (Niederlande) oder 40,50 € (Großbritannien) belaufen und in Deutschland auf lediglich 8,50 €, sollen dennoch die Kosten weiter gesenkt werden. Weitere Einsparungen hier vorzunehmen bedeutet, den verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf gleichen und effektiven Rechtsschutz auch für weniger begüterte Bevölkerungsschichten auszuhöhlen.
Hinweise zu den Kosten in Strafsachen finden Sie unter dem Punkt Strafrecht.